Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 1. Oktober 2016
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der VORWAGNER Kreislaufwirtschaft GmbH mit ihren Auftraggebern.
- Geltung von AGB des Auftraggebers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten die Firma VORWAGNER nur, wenn diese in jedem einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich anerkannt werden.
- Zusatzvereinbarungen. Allfällige Zusatzvereinbarungen, die eine Abänderung unserer Vertragsbedingungen darstellen, sind nur dann rechtswirksam, wenn diese von unserer Firmenleitung firmenmäßig gezeichnet sind.
- Anlieferungsbedingungen. Anlieferungen erfolgen nur nach Vorliegen des vom Auftraggeber ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Auftrags- und Lieferscheinformulars sowie der aufgrund dieser Erklärung von der Firma VORWAGNER erteilten Annahmezusage.
- Personalinformationen. Unser Personal erteilt grundsätzlich nur unverbindliche Auskünfte; diese sowie alle allfälligen Absprachen müssen in Schriftform erfolgen und sind für uns nur rechtswirksam, wenn diese von uns firmenmäßig gezeichnet wurden.
- Auftragserteilung. Den Auftrag zur schadlosen Beseitigung bzw. Aufarbeitung erteilt ausschließlich der Altöl- bzw. Abfallbesitzer, nicht aber das Transportunternehmen.
- Überprüfung der Berechtigung. Die Firma VORWAGNER verzichtet darauf, die Berechtigung des Auftraggebers zur Unterzeichnung zu überprüfen.
- Untersuchungsrecht bei Abfällen. Die Firma VORWAGNER ist bei zweifelhafter Deklaration und Kennzeichnung der Abfälle berechtigt, diese auf Kosten des Auftraggebers untersuchen zu lassen.
- Preiseinstufung und Wiegung. Die Einstufung in Preisgruppen durch unser Unternehmen aufgrund eingesandter Proben und Muster ist unverbindlich. Für die Bestimmung der Menge der übergebenen Abfälle ist die Wiegung der Firma VORWAGNER maßgebend.
- Anforderungen an Abfallgebinde. Abfälle in Gebinden müssen in lagerungsfähigen, nach ADR und GGBG transportfähigen, beständigen Umschließungen angeliefert werden, deren Verschluss gegen einfaches Öffnen gesichert sein muss.
- Analysen. Vorgelegte Analysen bedürfen der Anerkennung durch unsere Firma.
- Abfallbezeichnung. Fehlt die genaue Bezeichnung des Abfalls, so kann die Annahme verweigert werden.
- Kostenabrechnung. Die Kosten für die Leistungen der Firma VORWAGNER werden dem Auftraggeber nach den letztgültigen Preisen in Rechnung gestellt.
- Neutralisationszuschlag. Für alle Stoffe, deren pH-Wert kleiner 5 oder größer 9 ist, wird ein Neutralisationszuschlag verrechnet.
- Aufrechnungsverbot. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, seine Forderungen gegen die Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen.
- Haftungsbeschränkung. Die Haftung für Schäden, die der Auftragnehmer verursacht hat, wird insoweit beschränkt, als er nur für grobes Verschulden haftet. Vermögensschäden sind auf jeden Fall von der Haftung ausgeschlossen.
- Gewährleistungsausschluss. Die Haftung für Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer wird ausgeschlossen.
- Mängelrüge. Die Mängelrüge hat sofort ausschließlich mittels eines eingeschriebenen Briefes (Telefax, E-Mail) zu erfolgen.
- Kosten der Mängelbehebung. Die Firma VORWAGNER übernimmt Kosten für eine Mängelbehebung nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
- Gewährleistungsfreiheit bei Zahlungsverzug. Die Firma VORWAGNER ist in jedem Falle solange einer allfälligen Gewährleistungspflicht entbunden, solange der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.
- Rückgabe von Behältern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Firma VORWAGNER gemieteten Container/Behälter in demselben Zustand an diese zurückzugeben.
- Warte- und Stehzeiten. Warte-, Fahr- und Stehzeiten für unsere Fahrzeuge und Geräte, die durch betriebsbedingte Behinderungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Rücktrittskosten. Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, ist er verpflichtet, 20 % der Auftragssumme als Kostenersatz zu bezahlen.
- Eigentumsübergang. Abfälle des Auftraggebers gehen erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum der Firma VORWAGNER über.
- Vorkassapflicht bei Insolvenz. Im Insolvenzfall des Auftraggebers kann die Firma VORWAGNER Vorkasse verlangen.
- Zahlungsfrist. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
- Eigentumsvorbehalt. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
- Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Anwendbares Recht. Zwischen den Vertragsteilen wird ausdrücklich vereinbart, dass österreichisches Recht anzuwenden ist.
- Gerichtsstand. Gerichtsstand ist Gmunden.
